Retax-Falle

Retax-Falle für die Apotheker

Auch bei gewissenhafter Kontrolle der Verordnung, ist es wohl schon in jedem Apothekenbetrieb vorgekommen, dass ein nicht vom Arzt unterschriebenes Rezept eingelöst wurde.
Das kann sehr teuer werden.
Das Deutsches Apotheken Portal veröffentlichte noch im Februar 2015 unter Verweis auf die Entscheidung des Sozialgerichtes Hannover (SG Hannover, Urteil vom 01.11.2011, 19 KR 362/10) die These, dass es sich dabei um einen heilbaren Fehler handeln würde, und nach einem Einspruch gegen eine zunächst ablehnende Kostenerstattungsentscheidung doch eine Zahlung zu erreichen wäre.
Was das Portal vergaß zu recherchieren oder nachzureichen ist die Entscheidung des LSG Niedersachsen Bremen LSG Niedersachsen-Bremen vom 20.03.2013 (4 L KR 77/12). Das Gericht stellte bereits Jahre zuvor klar, dass der Fehler der Nichtunterschrift nicht heilbar ist. Geld gibt es daher nicht.
Was bleibt?
Solange das Rezept zur Abrechnung das Haus noch nicht verlassen hat, könnte man mit dem Arzt …
Belehren Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig zu den Prüfpflichten im Rahmen der Einlösung von Rezepten. Ein grober Fehler oder eine Wiederholung könnte dann wenigstens einen Teilregress gegen die Mitarbeiter rechtfertigen. Schön ist das aber auch nicht.